Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Regelungen bilden den Ausgangspunkt vieler Fragen zur Thematik des Beschäftigtendatenschutzes. Das beste Beispiel ist hier die Datenschutz-Grundverordnung, deren Inkrafttreten im Mai 2018 von vielen Diskussionen begleitet wurde. Aber auch auf nationaler Ebene unterliegt der Beschäftigtendatenschutz stetiger Veränderung.


Auf nationaler Ebene finden sich datenschutzrechtliche Bestimmungen, in Ergänzung zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Hierbei handelt es sich um Regelungen, die den einzelnen Mitgliedstaaten von der EU selbst überlassen wurden. Das betrifft vor allem den Beschäftigtendatenschutz, Maßnahmen der Videoüberwachung oder auch die Bestellung von Datenschutzbeauftragten.

Aber nicht immer sind es klassische datenschutzrechtliche Regelungen, die Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse und den Beschäftigtendatenschutz haben. Vielmehr begleiten datenschutzrechtliche Aspekte viele Gesetze, die auf den ersten Blick klassisches Arbeitsrecht abbilden.

Beispielhaft genannt sei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, nach dem zum Beispiel Bewerbende, die im Rahmen eines Bewerbungsprozesses diskriminiert worden sind, einen Entschädigungsanspruch geltend machen können. Dies muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten erfolgen, sodass diese Frist sich entscheidend auf etwaige Löschfristen nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen auswirkt.

Weitere Aufbewahrungs- bzw. Löschungsfristen sind beispielsweise im Hinblick auf aufsichtsbehördliche Überprüfungen von Schutzvorschriften zu beachten, wie im Fall von § 16 Abs. 2 ArbZG oder auch betreffende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aufbewahrungsfristen.

Doch nicht nur durch den Gesetzgeber können datenschutzrechtliche Belange tangiert werden. Auch kollektivrechtlichen Vereinbarungen wie Betriebsvereinbarungen kommt in diesem Kontext Relevanz zu. Auch diese können nach Art. 88 DSVGO eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage darstellen.


Der Beschäftigtendatenschutz kommt bei neuen Gesetzesinitiativen mehr und mehr zur Geltung, nicht zuletzt aufgrund des strengen Sanktionsregimes bei Verstößen gegen die Datenschutzgesetze. Im Rahmen jedes „klassischen” arbeitsrechtlich geprägten Gesetzes ist es somit unerlässlich, den Beschäftigtendatenschutz mitzudenken.